picturemaxx networks GmbH, München (Stefan-George-Ring 2, 81929 München). Die Verschmelzung wurde am 05.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 138366).
picturemaxx networks GmbH, München (Stefan-George-Ring 2, 81929 München). Von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 mit der picturemaxx AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 138366) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
picturemaxx networks GmbH, München (Stefan-George-Ring 2, 81929 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 mit der picturemaxx AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 136933) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
picturemaxx networks GmbH, München (Stefan-George-Ring 2, 81929 München). Prokura erloschen: Reincke, Hubertus, München, * ‒.‒.‒‒.
picturemaxx networks GmbH, München (Stefan-George-Ring 2, 81929 München). Einzelprokura: Reincke, Hubertus, München, * ‒.‒.‒‒.