pixelsun GmbH, Landau in der Pfalz, Max-von-Laue-Straße 2b, 76829 Landau in der Pfalz. Änderung der Geschäftsanschrift: Horstring 12, 76829 Landau in der Pfalz.
pixelsun GmbH, Landau in der Pfalz, Max-von-Laue-Straße 2b, 76829 Landau in der Pfalz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Max-von-Laue-Straße 2b, 76829 Landau in der Pfalz. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Vertrieb und die Wartung von Internet-, Software- und IT-Lösungen, außerdem der Handel mit Waren und Lizenzen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche Unternehmen erwerben oder deren Geschäfte führen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lösch, Michael, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒; Lösch, Lothar, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der pixelsun OHG, Landau in der Pfalz (HRA 2313) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.