HRB 112295: plietsch & flietig Agentur für Personal GmbH, Hamburg, Beekloh 14 b, 22949 Ammersbek. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
plietsch & flietig Agentur für Personal GmbH, Hamburg, Beekloh 14 b, 22949 Ammersbek. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Timmlau, Dennis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Liquidator: Timmlau, Dennis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
plietsch & flietig Agentur für Personal GmbH, Hamburg, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Beekloh 14 b, 22949 Ammersbek.
plietsch & flietig Agentur für Personal UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1 (Firma) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. plietsch & flietig Agentur für Personal GmbH.
plietsch & flietig Agentur für Personal UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TS Dienstleistungen & Handel UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neu Wulmstorf (Amtsgericht Tostedt HRB 202727) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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