HRA 7286: point of fun GmbH & Co. KG, Sassenberg, Rudolf-Diesel-Str. 1, 48336 Sassenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
SUPERSPASS GmbH & Co., Sassenberg (Rudolf-Diesel-Str. 1, 48336 Sassenberg, fabrikmäßige Herstellung und Vertrieb von Kinderspielgeräten). Neue Firma: point of fun GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.05.2008 mit der Point of Fun GmbH mit Sitz in Sassenberg (Amtsgericht Münster, HRB 8942) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.