praxiskom GmbH, München, Steinerstr. 15, Haus B, 81369 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vogl, Michael, München, * ‒.‒.‒‒.
praxiskom GmbH, München, Infanteriestraße 19, Haus 6, 80797 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinerstr. 15, Haus B, 81369 München.
acsence / branding & design GmbH, München, Infanteriestraße 19, Haus 6, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3 (Stammeinlagen), 6 (Gesellschafterversammlung) und 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: praxiskom GmbH. Geschäftsanschrift: Infanteriestraße 19, Haus 6, 80797 München.
acsence / branding & design GmbH, München (Infanteriestr. 19, Haus 6, 80797 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2005 mit Nachtrag vom 03.01.2006. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Agentur für Corporate Identity und Branding, hierzu gehören insbesondere Markenentwicklung und -betreuung sowie Entwicklung von Unternehmensidentitäten sowie Design- und Kommunikationsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Croué, Emmanuel, München, * ‒.‒.‒‒; Vogl, Michael, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der acsense / branding & design OHG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 87034). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.