primaTV broadcasting GmbH, Mainz, An der Ochsenwiese 3, 55124 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2011 mit der PrimaCom Berlin GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 7708) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55124 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH