pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH, Überlingen, Münsterstraße 38, 88682 Überlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.03.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH, Überlingen, Münsterstraße 38, 88682 Überlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.02.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH", Wendlingen am Neckar (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 222752) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pro Optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH Überlingen, Überlingen (Münsterstr. 38, 88682 Überlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Ziegler, Katja Nicole, Konstanz, * ‒.‒.‒‒; Ziegler, Ingrid Anita, Volkertshausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hildebrandt, Rainer Dieter, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒; Hoppert, Peter Reinhard, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.