pro optik Augenoptik Fachgeschäft OHG, Schwarzenberg/Erzgeb., Neustädter Ring 2, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der pro optik Augenoptik Fachgeschäft OHG mit dem Sitz in Ehrenfriedersdorf (Amtsgericht Chemnitz, HRA 4466) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: oHG