HRB 2891: pro tech Geschäftsführungs-GmbH, Coburg, Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg. Die Verschmelzung wurde am 20.06.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 700243).
HRB 2891: pro tech Geschäftsführungs-GmbH, Coburg, Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der HEUREKA Vermögensverwaltungs Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Breisgau HRB 700243) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
pro tech Geschäftsführungs-GmbH, Coburg, Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henle, Johannes, Kaufmann, Coburg. Bestellt: Geschäftsführerin: Henle, Ruth, geb. Kromer, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
pro tech Geschäftsführungs-GmbH, Coburg (Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg). Die Henle Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 26371) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.03.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
pro tech Geschäftsführungs-GmbH, Coburg (Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg). Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Henle Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Saarlouis und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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