proALPHA Software Aktiengesellschaft, Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (proALPHA Software GmbH, Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31613) am 24.01.2014 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
proALPHA Software Aktiengesellschaft, Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.01.2014 im Wege des Formwechsels in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma proALPHA Software GmbH mit Sitz in Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, 12 AR 26/14) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
deltus Zwölfte AG, Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2013 mit der proALPHA Software Aktiengesellschaft mit Sitz in Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 2666) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
deltus Zwölfte AG, Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach. Die Hauptversammlung vom 11.12.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: proALPHA Software Aktiengesellschaft.
proALPHA Software Aktiengesellschaft, Weilerbach, Auf dem Immel 8, 67685 Weilerbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.10.2013 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.10.2013 mit der deltus Zwölfte AG mit Sitz in Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31579) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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