HRB 782932: proWIN Wengert-Fritz GmbH, Spiegelberg, Am Sommerberg 27, 71579 Spiegelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Wengert, Daniel, Spiegelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 782932: proWIN Wengert-Fritz GmbH, Spiegelberg, Am Sommerberg 27, 71579 Spiegelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2021. Geschäftsanschrift: Am Sommerberg 27, 71579 Spiegelberg. Gegenstand: Der Direktvertrieb von Reinigungsmitteln, Kosmetik und Tiernahrung der Marke proWIN. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wengert-Fritz, Irmgard, Spiegelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Wengert-Fritz, Irmgard, Spiegelberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "proWIN Direktion Irmgard Wengert-Fritz e.Kfr.", Spiegelberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 738066) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.12.2021 mit Nachtrag vom 14.01.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.