prodixx GmbH, Hochdorf, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.07.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
prodixx GmbH, Hochdorf, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VAROMEXX Beteiligungen GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 726776) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
prodixx GmbH, Hochdorf, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bullinger, Gerhard, Hattenhofen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bullinger, Gerhard, Hattenhofen, * ‒.‒.‒‒.
prodixx GmbH, Hochdorf, Ostring 1, 73269 Hochdorf.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "MEVACO Holding GmbH + Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531964) am 06.08.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
prodixx GmbH, Hochdorf, Ostring 1, 73269 Hochdorf.Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens der "MEVACO Holding GmbH + Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531964) auf 30.000,00 EUR erhöht. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "MEVACO Holding GmbH + Co. KG", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA 531964) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2010 den Teilbetrieb IT Dienstleistungen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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