HRB 104469: prowo Projekt Wohngemeinschaft gGmbH, Kerpen, Talweg 10, 50171 Kerpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2020. Geschäftsanschrift: Talweg 10, 50171 Kerpen. die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 ff AO). Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene. Der Verein bezweckt insbesondere die Prophylaxe, die Langzeittherapie und Nachsorge für drogengefährdete und drogenabhängige Jugendliche und Erwachsene. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterhaltung funktionsgebundener Einrichtungen für die unterschiedlichen Phasen der Bekämpfung desDrogenmissbrauchs. Die GmbH wirkt überparteilich und überkonfessionell. Sie zeichnet sich darüber hinaus durch ein besonderes Menschenbild aus. Sowohl im Kontakt mit Kunden und anvertrauter Menschen als auch im Kreis der Mitarbeitenden ist die Umsetzung des humanistischen Ansatzes der Gesellschaft wichtig. 25.002,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Essling, Oliver Josef, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Inga, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Lussem, Marita, Kerpen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der prowo Projekt Wohngemeinschaft e.V., Kerpen (Amtsgericht Köln VR 100204) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 29.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50171 Kerpen
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.prowo.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: gGmbH