public messe GmbH, Mannheim, Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.07.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
public messe GmbH, Mannheim, Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Petsch, Alexander, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffner, Natascha, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
public messe GmbH, Mannheim, Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.07.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "spring Messe & Ausstellungs GmbH", Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 11547) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
public messe GmbH, Mannheim (Güterhallenstraße 18 a, 68159 Mannheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2007. Gegenstand: Beratung von Unternehmen im In- und Ausland für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Messe-Teilnahmen, Durchführung und Betreuung der Messeteilnahme von Unternehmen im In- und Ausland, Entwicklung und Durchführung von eigenen Messen, Präsentations-, Fach- und Publikumsausstellungen sowie von Seminaren im In- und Ausland; Entwicklung von Sponsoring-Konzepten sowie Beratung und Betreuung von Sponsoren für wirtschaftliche, sportliche, gemeinnützige, kulturelle und sonstige Veranstaltungen im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Petsch, Alexander, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.