HRB 104152: LitVideo GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 93, 20148 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: qub media GmbH.
HRB 104152:LitVideo GmbH, Hamburg, Mittelweg 11-12, 20148 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Rothenbaumchaussee 93, 20148 Hamburg.
LitVideo GmbH, Hamburg (Mittelweg 11-12, 20148 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.09.2007. Gegenstand: das Betreiben einer Agentur für Marketing und Vertrieb von Werbemitteln und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Koopmann, Lars, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Koopmann, Rosi, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Koopmann, Lars, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma LitVideo Lars Koopmann e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 106805) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.09.2007. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am .11.02.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.