HRB 8284: quertour gGmbH, Mönchengladbach, Wallstraße 12, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2022 hat die Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) und in § 6 Abs. 3 (Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis und des Wohnorts Geschäftsführer: Schäfer, Thilo Michael, Jüchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Siebenhaar, Stefan Georg, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 8284: quertour gGmbH, Mönchengladbach, Wickrather Straße 105, 41236 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wallstraße 12, 41061 Mönchengladbach.
HRB 8284: Schäfer & Siebenhaar Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Wickrather Straße 105, 41236 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2021 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrags insgesamt unter Beibehaltung der Bestimmungen über Sitz, Stammkapital und Allgemeine Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: quertour gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben in ihrer Freizeit (Förderung der Hilfe für Behinderte gem. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und die Förderung der Ausbildung und Qualifikation von Personen, die im sozialen, pflegerischen und ehrenamtlichen Bereich tätig sind (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen, wie Ferienfahrten oder kulturelle Veranstaltungen, die ausschließlich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen, geistigen, psychischen und mehrfachen Behinderungen durchgeführt werden, und der damit verbundenen Stellung von Assistenten zur Alltagspflege, zur sozialen Alltagsbetreuung, zur pädagogischen Betreuung für die Dauer der durch die Gesellschaft selbst oder durch Dritte organisierten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung.