HRB 209433: quick-mix Putztechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sievert Baustoffe Beteiligungsgesellschaft mbH am 27.07.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 209433: quick-mix Putztechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2021 nebst Ergänzung vom 30.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.04.2021 mit der Sievert Baustoffe Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 20992) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 209433: quick-mix Putztechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Beier, Carsten, Hasbergen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Schwarck, Christian, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 209433: quick-mix Putztechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück. Konkrete Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Beier, Carsten, Hasbergen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Beteiligungsgesellschaft quick-mix Trockenbaustoffe Hannover mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 50836) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 209433: quick-mix Putztechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Mühleneschweg 6, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Beteiligungsgesellschaft quick-mix Trockenbaustoffe Manching mbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 210638) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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