quitka Schalungstechnik GmbH & Co.KG, Isernhagen (Eisenstr. 18, 30916 Isernhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden jafoplast GmbH am 14.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
quitka Schalungstechnik GmbH & Co.KG, Isernhagen (Eisenstr. 18, 30916 Isernhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.04.2008 mit der jafoplast GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 120420) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
quitka Schalungstechnik GmbH & Co.KG, Isernhagen (Eisenstr. 18, 30916 Isernhagen). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser allein. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: quitka Geschäftsführungs-GmbH, Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 201387), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.