HRB 30278 P: raumwerk GmbH, Wiesenburg/Mark, Wiesenburger Straße 17, 14827 Wiesenburg/Mark. Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 1 Monat HRB 30278 P: raumwerk GmbH, Wiesenburg/Mark, Wiesenburger Straße 17, 14827 Wiesenburg/Mark.
HRB 30278 P: raumwerk GmbH, Wiesenburg/Mark, Wiesenburger Straße 17, 14827 Wiesenburg/Mark. Die inländische Geschäftsanschrift: Wiesenburger Straße 17, 14827 Wiesenburg/Mark; Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Wohnort des Geschäftsführers hat sich geändert. Geschäftsführer: Hammon, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Wittenberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 ist der Sitz der Gesellschaft nach Wiesenburg/Mark verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Ziffer 2 (Sitz).
HRB 30278 P: raumwerk GmbH, Kleinmachnow, Zehlendorfer Damm 183, 14532 Kleinmachnow. Die inländische Geschäftsanschrift: Zehlendorfer Damm 183, 14532 Kleinmachnow; Gegenstand: Der Erwerb, Verwaltung und Verwertung eigener oder fremder Immobilien, Ingenieur- und Sachverständigenbüro, Produktion und Vertrieb von kunsthandwerklichen Waren. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Hammon, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.03.2017