HRB 76484: ravenrocker GmbH, Köln, Im Ferkulum 4, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Palmstraße 32, 50672 Köln.
HRB 76484: ravenrocker GmbH, Köln, Aachener Straße 28, 50674 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Ferkulum 4, 50678 Köln.
HRB 76484:ravenrocker GmbH, Köln, Aachener Straße 28, 50674 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Bender, Rainer, Köln, * ‒.‒.‒‒.
ravenrocker GmbH, Köln, Aachener Straße 28, 50674 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2012. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 28, 50674 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Konzepten, Formaten und sonstigen audiovisuellen Inhalten aller Art für jeden möglichen Verbreitungsweg, die Erbringung von allen in Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und Auswertung von Konzepten, Formaten und sonstigen audiovisuellen Inhalten stehenden Leistungen für Dritte, die Beratung im Bereich digitaler und audiovisueller Medien sowie das Management, die Vermittlung von Künstlern und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bender, Rainer, Köln, * ‒.‒.‒‒; Haase-Sayer, Carola, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ravenrocker Bender & Sayer OHG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 29330) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.