HRB 229300: reachbird solutions GmbH, München, Streitfeldstr. 25, 81673 München. Die Gesellschaft hat am 22.07.2022 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Reachbird AG mit dem Sitz in Ruggell / Fürstentum Liechtenstein (Handelsregister des Amtes für Justiz des Fürstentums Liechtenstein unter Register-Nr. FL-0002.486.140-0) eingereicht. Die Gläubiger der übertragenden liechtensteinischen Reachbird AG werden hiermit ausdrücklich auf ihre Rechte hingewiesen. Die Rechte der Gläubiger richten sich nach Art. 352b i.V.m. 351i PGR. Nach diesen Bestimmungen ist den Gläubigern der an der Fusion beteiligten Gesellschaften Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Fusion durch die Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, zu diesem Zweck melden, soweit sie nicht bereits Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur dann zu, wenn sie nachweisen, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die Fusion gefährdet wird.Die Gläubiger der übernehmenden deutschen reachbird solutions GmbH werden hiermit ausdrücklich auf ihre Rechte hingewiesen. Diese übernehmende Gesellschaft bleibt auch nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit Eintragung im Handelsregister am Sitz der übernehmenden Gesellschaft Schuldnerin ihrer Gläubiger. Weiterhin ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft aus § 122a Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch der Gläubiger kann auf Vertrag oder Gesetz beruhen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft und deren Geschäftsführung geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übernehmenden Gesellschaft reachbird solutions GmbH, Amtsgericht München, HRB 229300, Streitfeldstraße 25, 81673 München, eingeholt werden.Sollte ein Sicherungsbegehren i.S.d. Hinweise gewünscht sein, wird gebeten, das Sicherstellungsbegehren fristgerecht ab Veröffentlichung dieses Hinweises schriftlich unter Bekanntgabe des Forderungstitels an die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zu richten.
81673 München
Lothstr. 5, 80335 München
Goethestr. 34, 80336 München
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.reachbird.io
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH