HRB 9473: reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH, Annaberg-Buchholz, Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 01.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung das Vermögen als Ganzes von dem Einzelkaufmann Grundstücksverwaltung Reinhard Franz e. K. mit der Niederlassung in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz HRA 9261) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 07.06.2021.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 9473: reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH, Annaberg-Buchholz, Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 12 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR.
HRB 9473: reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH, Annaberg-Buchholz, Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 800,00 EUR auf 52.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Grundstücksverwaltung Reinhard Franz e.K. mit der Niederlassung in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz HRA 9261) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.
HRB 9473:reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH, Annaberg-Buchholz, Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz.Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung technischer Kunststoffteile aus thermoplastischen Kunststoffen im Spritzgieß- und Blasformverfahren; Fertigbearbeitung der Kunststoffteile; Herstellung, Montage und Vertrieb von Baugruppen, Spielwaren, Haushaltswaren und sonstigen Konsumartikeln; Vermietung und Verpachtung von Anlagen und Immobilien; Erbringung nicht genehmigungspflichtiger Dienst- und Serviceleistungen. Die PREKU - Kunststoffverarbeitung GmbH Preßnitztal mit dem Sitz in Großrückerswalde (Amtsgericht Chemnitz HRB 12000) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
reifra Holding GmbH, Annaberg-Buchholz, Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz.Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat die Änderung der §§ 1 Abs.1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH. Geschäftsanschrift: Bärensteiner Straße 6, 09456 Annaberg-Buchholz. Neuer Gegenstand: Verwaltung und Leitung von abhängigen Unternehmen als Dachgesellschaft, weiterhin Vermietung und Verpachtung von Anlagen sowie Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Serviceleistungen, weiterhin Herstellung technischer Kunststoffteile aus thermoplastischen Kunststoffen mit Spritzgießverfahren, Fertigbearbeitung der Kunststoffteile, Montage von Baugruppen und Vertrieb. Bestellt: Geschäftsführer: Franz, Norman, Wiesa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franz, Reinhard, Thermalbad Wiesenbad, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Franz, Reinhard, Thermalbad Wiesenbad, * ‒.‒.‒‒. Die reifra KUNSTSTOFFTECHNIK GmbH mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 5985) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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