HRB 160518 B: relevantive GmbH, Berlin, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Pappelallee 78/79, 10437 Berlin
HRB 160518 B: relevantive GmbH, Berlin, Torstraße 59, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Torstraße 59, 10119 Berlin
HRB 160518 B: relevantive GmbH, Berlin, Jägerstraße 65, 10117 Berlin. Firma: relevantive GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Jägerstraße 65, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, Analyse und Realisierung von "user experience architecture", im Bereich digitaler Medien, insbesondere der vernetzten Medien sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen. "user experience architecture" umfasst Produktionkonzeption, -entwicklung und -optimierung anhand der Wünsche, Erfahrungen und Möglichkeiten der Konsumenten, die insbesondere durch Marktforschung erhoben werden. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mühlig, Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.03.2014 mit Änderung vom 17.07.2014 in § 13 (Gründungskosten/Kosten); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der relevantive Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83695 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.03.2014; 17.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.