HRB 731318: renecon Rhein-Neckar Consulting GmbH, Sinsheim, Clara-Schumann-Straße 24, 74889 Sinsheim. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Krämer, Oliver Marc, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Oliver Marc Krämer e.K.", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708255) um 1.020,00 EUR auf 26.020,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 mit Nachtrag vom 05.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34 d GewO, die Vermittlung von Immobilien und Krediten gemäß § 34c GewO, die Vermittlung von Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO und gemäß § 34 f Abs. 1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmnen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Stammkapital nun: 26.020,00 EUR. Der Einzelkaufmann Krämer, Oliver Marc, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Oliver Marc Krämer e.K.", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708255) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2018 mit Nachtrag vom 05.09.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74889 Sinsheim
Clara-Schumann-Str. 24, 74889 Sinsheim
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.renecon.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH