HRB 32175: rhaug GmbH, Werne, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne. Bestellt als Geschäftsführer: Grewer, Philipp, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32175: rhaug GmbH, Werne, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 28.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.09.2020 mit der UCDplus GmbH mit Sitz in Magdeburg, (Amtsgericht Stendal, HRB 10365) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8893: RHaug GmbH, Bergkamen, Burgstraße 17, 59192 Bergkamen. Geändert, nunmehr: Werne. Geschäftsanschrift: Klöcknerstraße 4, 59368 Werne. Der Sitz ist nach Werne (jetzt: rhaug GmbH, Amtsgericht Dortmund HRB 32175) verlegt.
HRB 32175: rhaug GmbH, Werne, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bergkamen (bisher Amtsgericht Hamm HRB 8893) nach Werne beschlossen. Geschäftsanschrift: Klöcknerstr. 4, 59368 Werne. Gegenstand: - Konzeption und Entwicklung von User Interfaces für Software und Geräte, - Beratung in den Bereichen Customer Experience, User Experience, Customer Journey und Usability, - Marktanalyse und Datenerhebung zu Nutzerbedürfnissen und Anforderungen, - Anforderungsentwicklung und Analyse, - User Centered Design Prozesse, - Design Thinking Beratung, - Usability Testing und Konformitätsgutachten, - Weiterbildung im Bereich Ergonomie, Usability und User Experience, - Strategieberatung und Einführung von Entwicklungsprozessen, - Veranstaltungsmanagement, - Unternehmensberatung/Managementberatung, - Unternehmensbeteiligungen, - Projektvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Dr. Hartwig, Ronald, Bergkamen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 und der Gesellchafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2019 mit der untrouble GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm, HRB 9699) verschmolzen.
HRB 8893: RHaug GmbH, Bergkamen, Burgstraße 17, 59192 Bergkamen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2019 mit der untrouble GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 9699) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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