rhenag Geschäftsführung AG, Köln (Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln). Die Verschmelzung ist am 30.08.2005 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden, die Firma daher hier erloschen.
rhenag Geschäftsführung AG, Köln (Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 mit der RWE Westfalen-Weser-Ems Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 16056) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.