rowa Automatisierungssysteme GmbH & Co. KG, Kelberg (Rowastraße 1-3, 53539 Kelberg). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wittlich -HRB 40653-) am 28.03.2008 wirksam geworden.
rowa Automatisierungssysteme GmbH & Co. KG, Kelberg (Rowastraße 1-3, 53539 Kelberg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 im Wege des Formwechsels in die rowa Automatisierungssysteme GmbH mit Sitz in Kelberg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.