HRB 709328: rukzuk AG, Konstanz, Bleicherstraße 10, 78467 Konstanz. Die Hauptversammlung vom 08.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Amtsdauer) und in § 12 (Aufsichtsrat - Sitzungen und Beschlussfassung) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 11.09.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 709328:rukzuk AG, Konstanz, Turmstraße 22, 78467 Konstanz.Änderung der Geschäftsanschrift: Bleicherstraße 10, 78467 Konstanz.
HRB 709328:rukzuk AG, Konstanz, Turmstraße 22, 78467 Konstanz.Die Hauptversammlung vom 31.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 26.482,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 81.482,00 EUR.
SEITENBAU Vermögensverwaltung AG, Konstanz, Turmstraße 22, 78467 Konstanz. Die Hauptversammlung vom 26.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "SEITENBAU GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381528), um 5.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Firma geändert; nun: rukzuk AG. Gegenstand geändert; nun: Die Erstellung, der Betrieb und die Vermarktung von Handels-, Produkt- und Dienstleistungsportalen im Internet und alle hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Inhalten, Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und alle damit zusammenhängenden Schulungs- und Beratungsleistungen. Grundkapital erhöht; nun: 55.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEITENBAU GmbH", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 381528) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die in § 1 des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages genannten Vermögensgegenstände, insbesondere den "Geschäftsbereich rukzuk", auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.