s-Unternehmensberatungsgesellschaft mbH des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel, Faluner Weg 6, 24109 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 31.08.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hannover, HRB 51619) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
s-Unternehmensberatungsgesellschaft mbH des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel(Faluner Weg 6, 24109 Kiel). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.12.2005 und 22.12.2005 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GSC-Gesellschaft für Sparkassen-Consulting mbH - künftig mentis Sparkassenberatung GmbH - mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 51619) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..