s2s Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, München (Oberföhringer Str. 24b, 81925 München). Die Verschmelzung wurde am 16.06.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 147510).
s2s Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, München (Oberföhringer Str. 24b, 81925 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2008 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 25.04.2008 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.04.2008 mit der CreateCtrl AG mit demSitz in München (Amtsgericht München HRB 147510) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
s2s Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, München (Theresienstraße 114, 80333 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der CreateCtrl AG, München (Amtsgericht München HRB 147510) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.