HRB 130011: santix Aktiengesellschaft, München, Schwanthalerstraße 10, 80336 München. Die Verschmelzung wurde am 16.04.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 167896). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130011: santix Aktiengesellschaft, München, Schwanthalerstraße 10, 80336 München. Der Verschmelzungsvertrag vom 11.03.2019 mit der Pentasys AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 167896) wurde durch Vertrag vom 04.04.2019 geändert. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130011: santix Aktiengesellschaft, München, Schwanthalerstraße 10, 80336 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2019 mit der Pentasys AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 167896) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130011: santix Aktiengesellschaft, München, Schwanthalerstraße 10, 80336 München. Prokura erloschen: Wagner, Alexandra, Reichertshofen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Zierl, Heinrich, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 130011: santix Aktiengesellschaft, München, Schwanthalerstraße 10, 80336 München. Die Hauptversammlung vom 17.01.2018 hat die Änderung der §§ 5 (Gemeinsame Vorschriften für alle Aktien), 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 9 (Vorsitzender und Stellvertreter; Vergütung), 10 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 11 (Beschlüsse des Aufsichtsrats), 13 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), die Streichung der §§ 14 bis 28 und die Umnummerierung der bisherigen §§ 29 (Gründungsaufwand) in 14 und 30 (Bekanntmachungen) in 15 der Satzung beschlossen.
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