HRB 30774: saxagrar GmbH, Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 79, 09232 Hartmannsdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Grosse, Bernt Gunnar Alban, Hartmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Sachse, Michael, Schöneck/Vogtl., * ‒.‒.‒‒.
HRB 30774: saxagrar GmbH, Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 79, 09232 Hartmannsdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Simon, Ralf-Peter, Burgstädt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30774: saxagrar GmbH, Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 79, 09232 Hartmannsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2016 mit Nachtrag vom 29.12.2016. Geschäftsanschrift: Untere Hauptstraße 79, 09232 Hartmannsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Koordinierung von Agrar- und Forstunternehmen, insbesondere in den Bereichen Betriebswirtschaft, Finanzierung, Zucht, Einkauf und Vermarktung; Schaffung von Voraussetzungen zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe einschließlich Erforschung und Entwicklung; damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Management von Agrar- und Forstunternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Sachse, Michael, Schöneck/Vogtl., * ‒.‒.‒‒; Dr. Simon, Ralf-Peter, Burgstädt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der saxagrar AG mit Sitz in Hartmannsdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 26258).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.