HRB 20926: schwarm verlag GmbH, Koblenz, Im Kirschgarten 25, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Schwarm Verlag GmbH (vormals MvG Zeitungsvertrieb GmbH) am 12.02.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 20926: schwarm verlag GmbH, Koblenz, Im Kirschgarten 25, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2020 mit der MvG Zeitungsvertrieb GmbH mit Sitz in Föhren (Amtsgericht Wittlich HRB 40582) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 20926: schwarm verlag GmbH, Koblenz, Im Kirschgarten 25, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2020 mit der MvG Zeitungsvertrieb GmbH mit Sitz in Föhren (Amtsgericht Wittlich HRB 40528) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
schwarm verlag GmbH, Brey, Auf Gesetz 21, 56321 Brey. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Koblenz beschlossen. Neuer Sitz: Koblenz. Geschäftsanschrift: Im Kirschgarten 25, 56070 Koblenz.
schwarm verlag GmbH, Brey, Auf Gesetz 21, 56321 Brey. Nicht mehr Geschäftsführer: Püschel, Eilert, Brey, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Thomas, Alfons, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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