senas GmbH, Ratingen (Harkorststr. 21-23, 40880 Ratingen). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden senas AG am 22.11.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
senas GmbH, Ratingen (Harkorststr. 21-23, 40880 Ratingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.09.2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.09.2005 mit der senas AG mit Sitz in Baud Nauheim (künftig nach Sitzverlegung: Leipzig) (AG Freidberg/Hessen, HRB 5788) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.