seven m projekt GmbH, Königswinter (Bahnhofstraße 1, 53639 Königswinter). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Froesch Immobilien und Projektentwicklungs GmbH & Co KG mit Sitz in Königswinter; AG Siegburg HRA 4729) am 14.11.2006 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen.
seven m projekt GmbH, Königswinter (Bahnhofstraße 1, 53639 Königswinter). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2006 im Wege des Formwechsels in die Froesch Immobilien und Projektentwicklungs GmbH & Co KG mit Sitz in Königswinter (AG Siegburg 41 AR 461/06) umgewandelt. DerFormwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
seven m projekt GmbH, Königswinter (Bahnhofstraße 1, 53639 Königswinter). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2005. Gegenstand: Die Projektentwicklung und die Durchführung von Baumaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Froesch, Denis, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.