HRB 2869: soft-carrier GmbH, Trierweiler, Bischofstraße 6, 54311 Trierweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -5.200.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.
HRB 2869: soft-carrier Computerzubehör GmbH, Trierweiler, Bischofstraße 6, 54311 Trierweiler. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: soft-carrier GmbH.
HRB 2869: soft-carrier Computerzubehör GmbH, Trierweiler, Bischofstraße 6, 54311 Trierweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Michael, Dodenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2869: soft-carrier Computerzubehör GmbH, Trierweiler, Bischofstraße 6, 54311 Trierweiler. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2016 mit der soft-carrier s.a. mit Sitz in Niederanven/Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, B 68226) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2869: soft-carrier Computerzubehör GmbH, Trierweiler, Bischofstraße 6, 54311 Trierweiler. Bekanntmachung gem. § 122d UmwG:Es wird darauf hingewiesen dass ein Verschmelzungsplan beim Registergericht Wittlich eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind die "soft-carrier s.a.", eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht mit Sitz in L-6947 Niederanven - Luxemburg als übertragende Gesellschaft und die "soft-carrier Computerzubehör GmbH" mit dem Sitz in 54311 Trierweiler, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter der Nummer B 68226.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 2869.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen soft-carrier Computerzubehör GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten soft-carrier Computerzubehör GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der soft-carrier Computerzubehör GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der soft-carrier Computerzubehör GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 umwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchts verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insooweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der soft-carrier Computerzubehör GmbH unter deren Geschäftsanschrift 54311 Trierweiler, Bischofstraße 6 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualiesierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der soft-carrier Computerzubehör GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
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