Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen.
c)
Nicht mehr Kommanditist:
1. Schulz, Michael |
a)
27.01.2025
Skirde |
HRA 6400 KI: solar400 GmbH & Co. KG, Gettorf, Spritzengang 6a, 24214 Gettorf. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die solar401 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gettorf (Amtgericht Kiel, HRA 6388 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6400 KI: solar400 GmbH & Co. KG, Gettorf, Spritzengang 6a, 24214 Gettorf. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die solar402 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gettorf (Amtsgericht Kiel, HRA 6394 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6400 KI: solar400 GmbH & Co. KG, Gettorf, Spritzengang 6a, 24214 Gettorf. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die solar405 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gettorf (Amtsgericht Kiel, HRA 6393 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6400 KI: solar400 GmbH & Co. KG, Sitz vormals: Kiel, Spritzengang 6a, 24214 Gettorf. Geschäftsanschrift: Spritzengang 6a, 24214 Gettorf; Rechtsform: Der Sitz der Gesellschaft ist von Kiel nach Gettorf verlegt.
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