HRA 7991: solvendus GmbH & Co. KG, Bonn, Rochusweg 27, 53129 Bonn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 7991: solvendus GmbH & Co. KG, Bonn, Am Längbach 3, 84030 Ergolding. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rochusweg 27, 53129 Bonn.
HRA 7991: solvendus GmbH & Co. KG, Bonn, Emil-Nolde-Str. 7, 53113 Bonn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Längbach 3, 84030 Ergolding.
HRA 7991: solvendus GmbH & Co. KG, Bonn, Richmodstraße 6, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Emil-Nolde-Str. 7, 53113 Bonn.
solvendus GmbH & Co. KG, Bonn, Richmodstraße 6, 50667 Köln. (Gegenstand ist die Vermarktung und Erbringung von Interimsmanagement für Unternehmen, die Vermarktung und Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratung von Unternehmen, die entsprechende Vermittlung von Interimsmanagement und betriebswirtschaftlicher Beratung sowie dazugehörige Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Richmodstraße 6, 50667 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: solvendus Komplementär GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 19348), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der solvendus GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 17330) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.