sonicson GmbH, Kaiserslautern (Luxemburger Str. 3, 67657 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden arvato mobile GmbH mit Sitz in Hamburg am 05.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
sonicson GmbH, Kaiserslautern (Luxemburger Str. 3, 67657 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2006 mit Nachtrag vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2006, jeweils mit Nachtrag vom 22.08.2006, mit der arvato mobile GmbH, mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 79986) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.