HRB 206249: sonoVTS GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kapellenstr. 11, 85622 Feldkirchen. Prokura erloschen: Jähnel, Michael, Freising, * ‒.‒.‒‒; Schroder, Claudia, Fürstenfeldbruck, * ‒.‒.‒‒; Staudenmaier, Manja, München, * ‒.‒.‒‒. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 18.02.2019 (Az. IN 801/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 206249: sonoVTS GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kapellenstr. 11, 85622 Feldkirchen. Prokura erloschen: Kahle, Beate, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206249: sonoVTS GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kapellenstr. 11, 85622 Feldkirchen. Prokura erloschen: Stoschek, Thomas, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206249: sonoVTS GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kapellenstr. 11, 85622 Feldkirchen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schroder, Claudia, Fürstenfeldbruck, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Jähnel, Michael, Freising, * ‒.‒.‒‒; Kahle, Beate, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒; Stoschek, Thomas, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206249:sonoVTS GmbH, Feldkirchen, Landkreis München, Kapellenstr. 11, 85622 Feldkirchen.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, Projektierung, Herstellung, Installation, Vertrieb, Vermietung und Wartung von bild- und tontechnischen Anlagen, Steuerungs- und Sicherheitsanlagen, kundenspezifischen Sondergeräten sowie Entwicklung, Konfektion und Vetrieb von Kabel und Kabelsystemen aller Art. Die VTS Kabeltechnik GmbH mit dem Sitz in Hohenkammer (Amtsgericht München HRB 171973) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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