south & browse München GmbH, München (Schulstraße 34, 80634 München). Die Verschmelzung wurde am 15.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 76458 B).
south & browse München GmbH, München (Schulstraße 34, 80634 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der South & Browse GmbH media works, nunmehr south&browse GmbH, mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 76458) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.