HRB 14785: spirit at stadium GmbH, Stolberg, Duffenterstr. 89 b, 52222 Stolberg. Die Verschmelzung ist am 31.10.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 14785: spirit at stadium GmbH, Stolberg, Duffenterstr. 89 b, 52222 Stolberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 25.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 mit der Quee S.a.r.l mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Nr. B 115.904 in Luxemburg) grenzüberschreitend verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn nicht der vorrangige Anwendungsbereich von § 122j UmwG eröffnet ist. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14785: spirit at stadium GmbH, Stolberg, Duffenterstr. 89 b, 52222 Stolberg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma spirit at stadium GmbH mit Sitz in Stolberg (Amtsgericht Aachen HRB 14785) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht unter Firma Quee S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés - RCS von Luxemburg B 115.904) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen spirit at stadium GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen spirit at stadium GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zur Glaubhaftmachung bedarf es der gläubigerseitigen Darlegung einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit der Gefährdung seiner Forderung. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. 1 UmwG steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Forderungen, für welche Sicherheit geleistet werden soll, können aus Vertrag oder Gesetz resultieren; auch öffentlich-rechtliche Forderungen sind von § 122j UmwG erfasst. Sicherheitsleistung können jedoch nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Grundsätzlich nicht von § 122j UmwG erfasst sind jedoch dingliche Ansprüche, da diese bereits durch das zugrunde liegende dingliche Recht gesichert sind. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem dinglichen Rechtstitel durchsetzbar sind; ist dies nicht der Fall, bleibt § 122j UmwG anwendbar.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist schriftlich unmittelbar gegenüber der spirit at stadium GmbH unter deren Geschäftsanschrift Duffenterstr. 89b, D-52222 Stolberg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Rechtsgrund und Höhe erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Hat der Gläubiger mehrere Forderungen, ist von ihm zu präzisieren, für welche Forderung(en) er Sicherheit verlangt. Die Sicherheitsleistung muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, schriftlich gefordert werden.In Übereinstimmung mit Art. 268 LSC können Gläubiger der übernehmenden luxemburgischen Quee S.à r.l., deren Forderungen vor dem Tage der Veröffentlichung in dem offiziellen luxemburgischen Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan (Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations) entweder der notariell beurkundeten Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung, durch welche die Verschmelzung genehmigt wurde (das "EGM"), oder falls kein Gesellschafter der übernehmenden luxemburgischen Quee S.à r.l. die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlangt hat, der notariellen Bescheinigung, ausgestellt durch einen luxemburgischen Notar auf Verlangen der übernehmenden luxemburgischen Quee S.à r.l., durch welche bestätigt wird, dass alle Erfordernisse nach luxemburgischen Recht für die Wirksamkeit der Verschmelzung erfüllt wurden, begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagendn Bezirksgerichts (Tribunal d`Arrondissement), in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von angemessenen Sicherheiten für fällige oder noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, dass sie glaubhaft nachweisen können, dass die Verschmelzung die Befriedigung ihrer Forderungen gefährdet und keine angemessene Sicherheiten von der Schuldnerin gestellt wurden.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei spirit at stadium GmbH, Duffenterstr. 89b, D-52222 Stolberg.
spirit at stadium GmbH, Stolberg, Duffenterstr. 89 b, 52222 Stolberg. Geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Mölleken, Christoph, Köln, * ‒.‒.‒‒.
spirit at stadium GmbH, Stolberg, Duffenterstr. 89 b, 52222 Stolberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Süßer, Ralf, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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