HRB 780144: sportvers GmbH, Reutlingen, Pfarrer-Bunz-Straße 37, 72770 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Nofri, Marc Alexander, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 780144: sportvers GmbH, Reutlingen, Pfarrer-Bunz-Straße 37, 72770 Reutlingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "sportvers - Horst Graef Versicherungsmakler e. K.", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 737997) am 15.07.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 780144: sportvers GmbH, Reutlingen, Pfarrer-Bunz-Straße 37, 72770 Reutlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2021. Geschäftsanschrift: Pfarrer-Bunz-Straße 37, 72770 Reutlingen. Gegenstand: Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler im Sinne von § 34d Abs. 1 GewO. Die Gesellschaft soll in das Vermittlerregister eingetragen werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Graef, Horst Dietmar, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Graef, Horst Dietmar, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "sportvers - Horst Graef Versicherungsmakler e. K.", Reutlingen ( Amtsgericht Stuttgart HRA 737997) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.06.2021. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.