HRB 120897: spp direkt Hamburg GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ußmant, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Filiposki, Mirce, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Filiposki, Gordana, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒; Zarrinkhameh, Claire Kathrin Nadia, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
spp direkt Hamburg GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Karst, Thomas, Geisenheim, * ‒.‒.‒‒.
spp direkt Hamburg GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg. Die hier am 24.04.2012 unter der lfd. Nummer 3 eingetragene Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden spp direkt Mainz GmbH (Amtsgericht Mainz, HRB 40007) am 21.05.2012 wirksam geworden.
spp direkt Hamburg GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg. Mit der Myra GmbH & Co. KG, Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 40542) als herrschendem Unternehmen ist am 22.03.2012 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
spp direkt Hamburg GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2012 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Zweigniederlassung Hamburg) der spp direkt Mainz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40007) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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