2 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Sie setzt
sich für die Rechte von Frauen und
Mädchen und die Förderung der
Gleichberechtigung der Geschlechter ein.
Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung
von Wissenschaft und Forschung; b) die
Förderung der Bildung; c) die Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; d) die Förderung der Hilfe für
Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden; e) die mildtätige Hilfe für Personen,
die sich infolge von geschlechtsspezifischer
Diskriminierung oder Gewalt in einer
persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage
befinden. Die gemeinnützigen
Satzungszwecke werden insbesondere,
aber nicht ausschließlich, verwirklicht durch
a) Die Konzeption und Durchführung von
Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen,
Tagungen, Konferenzen und
wissenschaftlichen Austauschforen zum
Thema Gleichberechtigung und
geschlechtsspezifische Gewalt und
Möglichkeiten ihrer Bekämpfung und
Verhinderung; soweit in diesem
Zusammenhang Stipendien vergeben
werden, sind diese in geeigneter Weise
öffentlich auszuschreiben und nach
transparenten Kriterien zu vergeben;
Forschungsergebnisse sind zeitnah zu
veröffentlichen. b) Die Konzeption und
Durchführung von Bildungsmaßnahmen
(Workshops, Tagungen, Trainings,
einschließlich das Halten von Vorträgen
und Präsentationen im In- und Ausland),
Veröffentlichungen in Wort, Bild oder
anderen medialen Formaten zum Thema
Gleichberechtigung und
geschlechtsspezifische Gewalt, um das
Bewusstsein für die Problematiken der
Gesellschaft zu schärfen und Maßnahmen
zu entwickeln, einzuüben und bekannt zu
machen. c) Die Einwerbung von Mitteln und
die Errichtung eines Fonds zur Bekämpfung
von geschlechtsspezifischer Gewalt zur
Weiterleitung an steuerbegünstigte Träger
von Frauenberatungsstellen in ganz
Deutschland, damit diese betroffene Frauen
und Mädchen schnell und wirksam
unterstützen können. Die mildtätigen
Satzungszwecke werden insbesondere,
aber nicht ausschließlich, verwirklicht durch
direkte finanzielle Zuwendungen und
Hilfsmaßnahmen für Betroffene von
geschlechtsspezifischer Gewalt (z.B.
Erstattung von angemessenen Kosten der
sicheren Unterbringung, Erstausstattung
mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
oder Kostenerstattung eines
Rechtsbeistands) auch ohne eine Prüfung
der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit im
Einzelfall, wenn die wirtschaftliche Lage der
hilfsbedürftigen Personen aus besonderen
Gründen zu einer Notlage geworden ist.
Besondere Gründe in diesem Sinne liegen
insbesondere vor, wenn die hilfsbedürftigen
Personen oder deren Familienangehörige
aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt
einem Risiko für ihre körperliche oder
seelische Unversehrtheit ausgesetzt sind
und dadurch die Nutzung ihrer Wohnung,
vorhandenen Vermögens oder sonstiger für
eine ungefährdete Lebensführung
notwendiger Ressourcen eingeschränkt ist.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst
oder durch Hilfspersonen oder dadurch
verwirklichen, dass sie gemäß § 58 Nr. 1
AO Mittel einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
zuwendet. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Gesellschaftszweck, Gegenstand), § 3 (Gemeinnützigkeit)
Ziff. 3.2, § 6 (Geschäftsführung) Ziff. 6.4, § 7
(Jahresabschluss, Gewinnverwendung) Ziff. 7.2, § 8
(Verfügungen über einen Geschäftsanteil) Ziff. 8.2, § 9
(Einziehung) Ziff. 9.4 sowie § 10 (Kündigung) Ziff. 10.2 und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
07.11.2024
Dr. Kahlke |
1 |
a)
stattblumen gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Bielefeld
Geschäftsanschrift:
c/o Pioneers Space GmbH, Ritterstraße 8,
33602 Bielefeld
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO). Sie setzt sich für die Rechte von
Frauen und Mädchen und die Förderung
der Gleichberechtigung der Geschlechter
ein.
Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung
von Wissenschaft und Forschung; b) die
Förderung der Bildung; c) die Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; d) die Förderung der Hilfe für
Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden. Die Satzungszwecke werden
insbesondere, aber nicht ausschließlich,
verwirklicht durch a) Die Konzeption und
Durchführung von Forschungsvorhaben,
Veröffentlichungen, Tagungen,
Konferenzen und wissenschaftlichen
Austauschforen zum Thema
Gleichberechtigung und
geschlechtsspezifische Gewalt und
Möglichkeiten ihrer Bekämpfung und
Verhinderung; soweit in diesem
Zusammenhang Stipendien vergeben
werden, sind diese in geeigneter Weise
öffentlich auszuschreiben und nach
transparenten Kriterien zu vergeben;
Forschungsergebnisse sind zeitnah zu
veröffentlichen. b) Die Konzeption und
Durchführung von Bildungsmaßnahmen
(Workshops, Tagungen, Trainings,
einschließlich das Halten von Vorträgen
und Präsentationen im In- und Ausland),
Veröffentlichungen in Wort, Bild oder
anderen medialen Formaten zum Thema
Gleichberechtigung und
geschlechtsspezifische Gewalt, um das
Bewusstsein für die Problematiken der
Gesellschaft zu schärfen und Maßnahmen
zu entwickeln, einzuüben und bekannt zu
machen. c) Die Einwerbung von Mitteln und
die Errichtung eines Fonds zur Bekämpfung
von geschlechtsspezifischer Gewalt zur
Weiterleitung an steuerbegünstigte Träger
von Frauenberatungsstellen in ganz
Deutschland, damit diese betroffene Frauen
und Mädchen schnell und wirksam
unterstützen können. Die Gesellschaft kann
ihre Zwecke selbst oder durch
Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen,
dass sie gemäß § 58 Nr. 1 AO Mittel einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft oder einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. |
20,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Meding, Ruth Luisa, Berlin, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Heibrok, Karen Berit, München, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Röders-Arnold, Cordelia, Seevetal, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Starken, Sally Lisa, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2023 |
a)
31.01.2024
Berge |