steribrain GmbH, Calw, Oberreichenbacher Str. 17, 75365 Calw. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 16.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
steribrain GmbH, Calw, Oberreichenbacher Str. 17, 75365 Calw. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STERIPAC GmbH", Calw (Amtsgericht Stuttgart HRB 331469) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
steribrain GmbH, Bad Liebenzell (Oberreichenbacher Str. 17, 75365 Calw). Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Calw. Geschäftsführerin: Schucker, Evelyn, geb. Maier, Calw, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hutzler, Walter, Bad Liebenzell, * ‒.‒.‒‒.