Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Sitz aus technischen Gründen neu
vorgetragen:
Dorfen, Landkreis Erding |
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a)
21.06.2023
Lebelt |
HRB 135046: straehuber AG, Dorfen, Landkreis Erding, Gewerbering 3, 84405 Dorfen. Ausgeschieden: Vorstand: Strähuber, Josef, Schwindkirchen, * ‒.‒.‒‒. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Strähuber, Gerald, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 135046: straehuber AG, Dorfen, Landkreis Erding, Gewerbering 3, 84405 Dorfen. Die Gesellschaft hat am 01./16.08.2016 mit Gerald Strähuber als stillem Gesellschafter einen Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung ) geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 01.08.2016 zugestimmt.
HRB 135046:straehuber AG, Dorfen, Landkreis Erding, Gewerbering 3, 84405 Dorfen.Einzelprokura: Flurl, Hans-Peter, Velden, * ‒.‒.‒‒.
straehuber AG, Dorfen, Landkreis Erding (Gewerbering 3, 84405 Dorfen). Die Josef Strähuber GmbH mit dem Sitz in Dorfen (Amtsgericht München HRB 86689) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 13.07.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.07.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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