HRA 111892: sunny afternoon postproduction e.K., Hamburg, Willhoop 7, 22453 Hamburg. Die Firma ist erloschen.
HRA 111892:sunny afternoon postproduction e.K., Hamburg, Arndtstr. 37, 22085 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Willhoop 7, 22453 Hamburg. Nunmehr wohnhaft Inhaber: Dellenbach, Susanne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
sunny afternoon postproduction oHG, Hamburg, Arndtstr. 37, 22085 Hamburg. Einzelkaufmann. sunny afternoon postproduction e.K. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Matthies, Friedo, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Inhaber: Dellenbach, Susanne, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft der offenen Handelsgesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Das Geschäft wird von der verbliebenen persönlich haftenden Gesellschafterin, jetzt Inhaberin, Susanne Dellenbach ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen und als Einzelkaufmann fortgeführt.
sunny afternoon postproduction oHG, Hamburg, Winterhuder Weg 144, 22085 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Arndtstr. 37, 22085 Hamburg.
sunny afternoon postproduction oHG, Hamburg, Winterhuder Weg 144, 22085 Hamburg.(Digitale Bildbearbeitung, Erstellung von Druckvorlagen sowie Handel mit Geräten und Materialien, die der digitalen Bildbearbeitung sowie der Erstellung von Druckvorlagen dienen).Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Winterhuder Weg 144, 22085 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dellenbach, Susanne, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒; Matthies, Friedo, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der sunny afternoon postproduction GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 107990) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.