svt System-Service Hamburg GmbH, Hamburg (Glüsinger Str. 86, 21217 Seevetal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden svt Brandschutz GmbH ( AG Lüneburg HRB 111305 ) am 19.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
svt System-Service Hamburg GmbH, Hamburg (Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der svt Brandschutzanlagen GmbH (jetzt: svt Brandschutz GmbH) mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg, HRB 111305) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
svt System-Service Hamburg GmbH, Hamburg (Pollhornbogen 8, 21107 Hamburg). Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Horn, Holger Günter Willy, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.