Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Tod eines
Gesellschafters) beschlossen. |
a)
18.11.2024
Reinhardt |
3 |
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b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Nickles, Ulrich Gregor, Lindau, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.11.2024
Reinhardt |
HRB 737516: synergie Jugendhilfe GmbH, Kressbronn am Bodensee, Betznauer Straße 23, 88079 Kressbronn am Bodensee. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Friedrichshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Georgstraße 48, 88046 Friedrichshafen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Nickles, Ulrich Gregor, Bregenz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 723845: synergie GmbH & Co. KG, Kressbronn am Bodensee, Betznauer Straße 23, 88079 Kressbronn am Bodensee. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.08.2018 mit Nachtrag vom 26.09.2018 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "synergie Jugendhilfe GmbH", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 737516) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 737516: synergie Jugendhilfe GmbH, Kressbronn am Bodensee, Betznauer Straße 23, 88079 Kressbronn am Bodensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018 mit Änderung vom 26.09.2018. Geschäftsanschrift: Betznauer Straße 23, 88079 Kressbronn am Bodensee. Gegenstand: Die ambulante, stationäre und teilstationäre Jugendhilfe sowie Jugendarbeit und Weiterbildung in diesen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Erpenbach, Michael, Konstanz, * ‒.‒.‒‒; Nickles, Ulrich Gregor, Lindau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "synergie GmbH & Co. KG", Kressbronn am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRA 723845) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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